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ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Di erenzbetrag. Eine Barauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 4 Absatz 14). Der Umtausch eines Warengutscheins (§ 2 Absatz 8) ist ausgeschlossen.
(17) Werden unter Einsatz von Rabatt-Codes (§ 5 Absatz 1) erworbene Erlebnisge- schenke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt. Die unter den §§ 14, 16 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
(18) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 14) von umgetauschten Gutscheinen bleibt iden- tisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.
§ 5 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrigeren Preisen. Hierzu kann Jochen Schweizer z. B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Ra- batt-Gutscheine (nachfolgend „Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt-Codes, z.B. für eine Stückelung der Rabattaktionen, ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese anschließend in ein hö- herpreisigeres Erlebnis umzutauschen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen.
(2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Code ergibt.
(3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktions- preise (Streichpreise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung von Rabatt-Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt- Code einlösbar.
(4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unent- geltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden.
(5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 14, 16 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
§ 6 Preise, Eigentumsvorbehalt
(1) Der angegebene Preis für Jochen Schweizer Produkte ist bindend und versteht sich jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
(2) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie Jochen Schwei- zer Erlebnisgeschenke nicht verwenden. Jochen Schweizer Erlebnisgeschenke, Warengutscheine und Merchandising-Produkte verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung im Eigentum von Jochen Schweizer. Darüber hin- ausgehende Rechte von Jochen Schweizer bleiben unberührt.
§ 7 Übertragbarkeit von Erlebnisgeschenken und Warengutscheinen
(1) Die Erlebnisgeschenke und Warengutscheine (§ 2 Absatz 1) sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die Voraussetzun- gen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§ 10 Absatz 1) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Erlebnisgeschenks oder Warengutscheins sind Sie ver- p ichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in An- spruch nimmt, die Voraussetzungen (§ 10 Absatz 1) hierfür erfüllt. Eine Rückerstat- tung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzun- gen ausgeschlossen.
§ 8 Rechtsfolgen bei Verlust von Erlebnisgeschenken und Warengutscheinen
Bei Verlust oder Diebstahl von Erlebnisgeschenken und/oder Warengutscheinen übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmä- ßige Einlösung eines Gutscheins. Die unter § 16 (Haftung von Jochen Schweizer) dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Erlebnisbeschreibungen
(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Jochen Schwei- zer bemüht sich um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen.
(2) Die den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie ver- wendeten Fotogra en und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnis-bebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen ledig- lich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, statt nden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Die Jochen Schweizer Merchandising-Produkte können hinsichtlich Form und Farbgebung geringfügig von den in den Jochen Schweizer Shops ausgestellten Mustern oder den in den Katalogen enthaltenen Fotogra en der Jochen Schweizer Merchandising-Produkte abweichen.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönli- cher Eignung voraus (z. B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaub- nis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnis- beschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
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