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Erlebnispartner können sie sich auch bei unserem Service-Center informieren:
Telefon +49/ (0)89 70 80 90 90. Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme bundes- einheitlicher Feiertage. Bitte beachten Sie, dass Ihr Telekommunikationsanbieter für eine Verbindung zu dieser Festnetzrufnummer Verbindungsentgelte gemäß Ihrem Telekommunikationsdienstleis- tungsvertrag erhebt. Informationen zur Höhe dieser Verbindungsentgelte erhalten Sie von Ihrem Telekommunikationsanbieter.
§ 4 einlösung und umtausch von erlebnis- geschenken
1. Der Erlebnisgutschein und die Erlebnis-Box berechtigen Sie oder eine beliebige andere geeignete Person jeweils zur Inanspruchnahme des entsprechenden Erlebnisses bei einem Erleb- nispartner, zu den für die Inanspruchnahme des Erlebnisses geltenden Bedingungen (z.B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners.
2. Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und damit etwa erforderliche Be- herbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
3.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erleb- nisses bei unserem Erlebnispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur In- anspruchnahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindliche Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispartner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Untervermittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren hierfür erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten.
4.
agb Für Die erlebnis-boxen


































































































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