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§ 12 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informati­ onen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 13 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Erlebnisgeschenks erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erleb­ nisses nicht erheblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemühen, Sie nach Kenntniserlangung über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzu­ treten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwählen, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder ­ sollte dies nicht möglich sein ­ den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu ver­ schieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit oder der Kaufpreis des Gutscheines wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer, z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.), sind jedoch ausgeschlossen. Sollte der Termin für Ihr Erlebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer z.B. Schadensersatzan­ sprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleich­ wertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
§ 15 Haftung von Jochen Schweizer
(1) Die Haftung von Jochen Schweizer für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden, seien dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folge­ schäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, ausge­ schlossen. Gleiches gilt für durch leichte Fahrlässigkeit von Hilfspersonen und/ oder Substituten verursachte Schäden.
(2) Im Übrigen wird die Haftung von Jochen Schweizer für alle Arten von Schä­ den, seien dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folge­ schäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ebenso wird, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus Delikt wegbedungen.
§ 16 Gewährleistung
(1) Jochen Schweizer leistet Gewähr für Mängel während einer Gewährleis­ tungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware. Alle Angaben (Produkt­ beschreibungen, Abbildungen, Fotos, Masse, Gewichte, technische Spezi ­ kationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) unterliegen einem Irrtumsvorbehalt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Prüfungs­ und Rügeobliegenheit des Kunden richtet sich nach der gesetzlichen Regelung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
(2) Ihre Gewährleistungsanspruch werden wir nach unserer Wahl durch Nach­ besserung (Reparatur), Nachlieferung gleichwertiger mängelfreier Ware, Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Ver­ trages erfüllen.
§ 17 Ausschluss des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs von Jochen Schweizer Produkten
(1) Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Produkte sowie von Rabatt­Codes von Jochen Schweizer ist untersagt, es sei denn, Sie tre en mit Jochen Schweizer hiervon eine abweichende schriftliche Vereinbarung.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoss gegen das vorgenannte Verbot des ge­ werblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs, verp ichten Sie sich zur Zah­ lung einer angemessenen Vertragsstrafe an Jochen Schweizer, deren Höhe von Jochen Schweizer nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt Jochen Schweizer ­ unter Anrechnung der Vertragsstrafe ­ vorbehalten.
§ 18 Rücktritt durch Jochen Schweizer
(1) Bis zur Buchung eines Erlebnisses durch den Gutschein­Inhaber beim Erleb­ nispartner ist Jochen Schweizer berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


































































































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